Sektionswanderpokal Luftpistole
Sektion Am Wenzenbach
Im Kreisschützenverband Oberpfalz & Donaugau e.V.
Schießprogramm:
| Austragungsort | Gemeindeschießstand in der Hauptschule Wenzenbach. Eine Änderung des Austragungsortes wird zeitnah mitgeteilt. |
| Disziplin: | |
| Schusszahl | |
| Mannschaft | |
| Teilnehmer | Alle Luftpistolen-Schützen/innen mit |
| Einlage | pro Schütze 2,00 € je Wettkampftag. Die Einlage ist von den Vereinen zu zahlen. |
| Pokal-Modus |
Die Mannschaften müssen am festgelegten Termin abgeschlossen. werden. Ein Nachschießen ist nicht möglich. Ein Vorschießen ist nur nach Absprache mit der Sportleitung möglich. An den Schießabenden wird der Emil Feigl-Pokal ausgeschossen. Der Sieger wird mit 1 Schuss auf Blatt’l ermittelt. |
| König |
Der LP-König wird an den WP-Schießtagen ausgeschossen. Der König wird mit 1 Schuss auf Blatt'l ermittelt. |
| Gruppeneinteilung |
Der Wanderpokal LP wird in 3 Gruppen ausgetragen. Die Gruppe I zählt 8 Mannschaften, in der Gruppe II ist der Rest der Sektionsvereine vertreten. Als Grundlage für die Gruppeneinteilung gilt der vorherige Sektionswanderpokal Luftpistole. Die Gruppe III bilden alle 2. und 3. Mannschaften. |
| Wertung |
Für die Wertung der Wettkämpfe sowie die Auf- und Abstiegsregelung gilt die Wettkampfordnung der Sektion am Wenzenbach. Aus den Einzelergebnissen der jeweiligen Schützen wird eine Rangliste gebildet. Erster der Rangliste kann nur werden, wer an mindestens 3 der 4 Wanderpokalschießen teilnimmt, und den besten Ringschnitt hat. Bei Schützen die an allen 4 Schießen teilnehmen, wird das schlechteste Ergebnis gestrichen. |
| Preise |
Wanderpokal für den Sieger der Gruppe I (für 1 Jahr)
Bei Verlust bzw. keiner Rückgabe des Wanderpokales muss dieser vom Sieger des Vorjahres ersetzt werden. |
Hilfsmittel (Federbock, Auflagen) sind nicht erlaubt. Das Vorschießen eines Schützen pro Verein ist nach Absprache mit der Sektionssportleitung möglich. Geschossen wird nach den Bestimmungen des BSSB, ohne Zeitbegrenzung. Bei nicht vorhergesehenen Ereignissen entscheidet die Sektionssportleiter oder Vertreter unmittelbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
